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ALLGEMEINE GESCHÄFTS BEDINGUNGEN AGB

Sehr geehrte Kunden/innen,

Zu jeder Reise (Vertragsabschluß) gehören rechtliche Vereinbarungen, diese sind nachfolgend in unseren Allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen sowie Zusatzbedingungen aufgeführt.
Bitte nehmen Sie alle nachstehenden Bedingungen vor Abschluss des Vertrages zur Kenntnis, mit Eingang Ihrer Buchung bzw. Ihrer Unterschrift setzen wir sie als gelesen und anerkannt voraus. Für vermittelte Fremdleistungen anderer Anbieter/Veranstalter gelten ergänzend deren Geschäftsbedingungen.

Für folgende Leistungen treten wir als reiner Vermittler (Buchungsagent) auf:

1. Personenflüge
2. Reiseversicherungen
3. Nicht in unserem Programm enthaltene Leistungen wie Ausflugsprogramme

(Helikop-terflüge, Konzerte o. ä.)

Für diese Leistungen gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers bzw. Veranstalters, auf Anfrage senden wir Ihnen diese gerne zu. Für Reisen bei denen wir als Reiseveranstalter (nachfolgend kurz RV genannt) auftreten, werden ergänzend zum Reisevertragsgesetz BGB §651 folgende Bedingungen vereinbart:

1. Anmeldung / Vertragsabschluß

Mit der Anmeldung bieten Sie den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, fernmündlich oder schriftlich als Brief, Fax oder Email erfolgen, die Annahme des Reisevertrages kommt in Form unserer schriftlichen Bestätigung zu- stande.

Er gilt für alle Personen und Fahr- zeuge, die in Ihrer Anmeldung aufgeführt sind. Mündliche Zusatzvereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden.

2. Zahlungsbedingungen / Reiseunterlagen

Nach Vertragsabschluß (Zugang der Reisebe-stätigung) ist im Regefall eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises (mindestens 100) sofort zu leisten. Die Restzahlung ist bis 28 Tage vor Reiseantritt fällig und ohne nochmalige Aufforderung zu zahlen. Mit der Reisebestätigung erhält der Kunde einen Sicherungsschein, der die gesetzlich geforderte Reisepreisabsicherung nach § 651 k BGB dokumentiert.

Nachteile aus verspäteter Zahlung gehen zu Lasten des Kunden.

Ist der fällige Reisepreis bis zum vertraglich
vereinbarten Reiseantritt nicht vollständig
bezahlt, obgleich der Kunde einen Sicherungs- schein erhalten hat, behält sich der RV nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt vom Reisevertrag zu erklären und Schadensersatz
entsprechend den Stornosätzen zu verlangen wenn der Kunde nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung hatte. Stornogebühren sind immer sofort fällig. Bei Buchung verschiedener Flug-Sondertarife kann der Reisepreis sofort in voller Höhe fällig werden.

3. Leistungen / Preise / Änderungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Ausschreibung im Prospekt bzw. der Internetausschreibung und der Reisebestätigung des RV. Klimatabellen, Tourskizzen und sonstige, allgemeine Informationen gelten nicht als Vertragsbestandteile.

Änderungen oder Abweichungen von Terminen, einzelner Reiseleistungen, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und vom RV nicht wieder Treu und Glauben her- beigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

Der RV behält sich vor, die Fahrtroute geringfügig zu ändern und geplante Hotels durch
gleichwertige zu ersetzen. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für
bestimmte Leistungen, wie Flughafengebühren insbesondere die Treibstoffkosten zu ändern. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert hat. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorher- sehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirk- sam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% sind Sie berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu ver- langen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Reiseangebot anzubieten. Die
vorgenannten Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung uns gegenüber geltend machen.

4. Haftung / Haftungsausschluss

Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmann für die gewis- senhafte Reisevorbereitung und Abwicklung, die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordentliche Erbringung der vereinbarten Leistungen. Die
vertragliche Haftung des RV für Schäden, die nicht körperliche Schäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der RV für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftung ist ausgeschlossen für Fremdleistungen die nicht Bestandteil unseres Programms sind, wie z. B. Beförderungen im Linienverkehr, Flüge, Veranstaltungen, Konzerte, Ausstellungen und Touren von Fremdveranstaltern. Hier treten wir ausschließlich als Vermittler (Buchungsagent) auf. Wir schließen jede Haftung für Minderleistun- gen und/oder Schäden aus, welche durch ver- mittelte Veranstalter oder Transportdienstun- ternehmen verursacht werden. Für Störungen im Bereich von Fremdleistungen haften wir nicht. Bei Linien- oder Charterflügen tritt der RV nur als Buchungsagent auf. Für die Erbrin- gung von Beförderungsleitungen für Personen und Fracht und aus dieser Leistung entstehenden Schäden haftet das befördernde Unternehmen. Schäden an Gepäck oder Frachtgut sind von Ihnen sofort und direkt vor Ort mittels Schadenanzeige der verantwortlichen Fluggesellschaft anzuzeigen. Diese Anzeige ist die rechtliche Voraussetzung für eine Haftung der Fluggesellschaft. Fluggesellschaften sind nicht verpflichtet auf Anschlussflüge zu warten. Somit ist eine Haftung für Verspätungsschäden und allen daraus resultierenden Folgeschäden (wie Ausfall-, Miet-, Hotelkosten) ausgeschlossen, sofern nicht international gültige Bestimmungen (IATA) und Gesetze dies zulassen. Der Kunde ist verpflichtet bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Schäden/Mängel direkt vor Ort anzuzeigen. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Schaden/Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Alle Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise bzw. Schadenmeldungen haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglichem Reiseende beim RV geltend zu machen. Wir empfehlen die Schriftform.

5. Haftungsverzicht bei Motorradreisen

Alle Kunden stimmen mit Ihrer Reiseanmeldung folgender Erklärung ohne Einwand zu: Ich bin mir über die Risiken beim Motorrad fahren im In- und Ausland, insbesondere abseits von befestigten Straßen, voll bewusst. Die Teilnahme an einer Motorradreise erfolgt auf mein eigenes Risiko. Ich bin mir darüber bewusst, dass weder der Veranstalter noch seine Erfüllungsgehilfen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeglicher Art haftbar gemacht werden und auch nicht für das Fehlverhalten einzelner Teilnehmer haften, können der gesetzliche Anspruch bleibt davon unberührt. Ich bin für meine Fahrweise selbst
verantwortlich, auch dann, wenn ich in der Gruppe fahre und dem Reiseleiter folge. Ich erkläre durch meine Unterschrift, dass ich die zivil- und
strafrechtliche Verantwortung für alle von mir verursachten Schäden (z. B. Personen-, Sach-Folgeschäden) übernehme und sorge selbst für ausreichenden Versicherungsschutz (wir
empfehlen den Abschluss einer Reiseunfall- und Haftpflichtversicherung, sofern nicht schon in den Leistungen enthalten). Ich verpflichte mich, die gesetzlichen Bestimmungen und Verkehrsregeln der einzelnen Länder zu beachten, die geltenden Regeln der jeweiligen Gruppenreise einzuhalten und weder Mensch noch Natur durch mein Verhalten oder die Beschaffenheit meines Fahrzeuges zu schädigen. Hinsichtlich der von mir gebuchten Reise bin ich mit meinen Fähigkeiten allen Belangen und Anforderungen gewachsen und verfüge über einen gültigen, der Größe meines Motorrades angemessenen, Führerschein. Für das Tragen ausreichender Schutzkleidung bin ich selbst verantwortlich.

6. Rücktritt / Umbuchung

A) Von der Reise können Sie jederzeit vor der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Wir empfehlen Ihnen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschliessen die dieses Risiko abdeckt.

B) Bei Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag hat der RV Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 651 i BGB.

Maßgeblich für die Berechnung ist der Zeitpunkt des Beginns jeder vertraglichen Leistung, bei mehreren einzelnen Leistungen sind die Stornoentgelte einzeln zu berechnen und anschließend zu addieren. Im Falle eines Rücktritts fallen je nach Leistungsart folgende Entschädigungssummen an, soweit bei der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich hiervon abweichende Stornosätze angegeben sind:

Individual- und Pauschalreisen

Bis 90 Tage vor Anreise: 30%
89 – 30 Tage vor Anreise: 60%
29 – 0 Tage vor Anreise: 90%
des Reisepreises

C) Wird bei Gruppenbuchungen, durch Stornierung einzelner Personen, die erforderliche Mindestteilnehmerzahl für die der RV eine Gruppenermäßigung angeboten hat, unterschritten, so ist der RV berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die entsprechenden Stornokosten zu verlangen, außer die Teilnehmer erklären sich bereit, die dadurch entstehenden Mehrkosten zu zahlen.

D) Läßt sich der Kunde bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzten, so sind dem RV alle
entstehenden Kosten zu ersetzen. Die Mindestgebühr beträgt 30. Die Kosten können jedoch erheblich darüber liegen. Der RV kann jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder
behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie mit dieser zu- sammen als Gesamtschuldner für den Rei- sepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.

E) Soweit der Kunde vor Reiseantritt einzelne Leistungen umbuchen möchte, sind die entstehenden Mehrkosten und Umbuchungsgebühren von ihm voll zu tragen.

7 Rücktritt durch den RV

Der RV kann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn: A) die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl für die entsprechende Reise nicht erreicht wird. Soweit nicht anders angegeben, beträgt die Mindestteilnehmerzahl 8 Personen. Der RV muß dem Kunden die Rücktrittserklärung unverzüglich zuleiten und den eingezahlten Reisepreis zurückerstatten.

B) sich herausstellt, daß der Kunde den Er- fordernissen der Reise nicht entspricht (z.B. Führerschein nicht vorhanden). In diesem Fall muß der Kunde dem RV die entstehenden Kosten erstatten (siehe auch pauschalierte Stornosätze unter Punkt 6)

Der RV kann die Tour abbrechen, wenn A) der Reiseleiter / Tourguide wegen Erkran- kung oder Verletzung ausfällt und keine Ersatzperson vom RV gestellt werden kann.
Der Teilnehmer erhält in diesem Fall den anteiligen Reisepreis, für die noch verbleibenden Tage rückerstattet. Darüber hinaus besteht kein weiterer Anspruch.

B) Witterungseinflüsse oder sonstige
unvorhersehbaren Ereignisse die Durchführung der Tour unmöglich machen.

C) Ein Abbruch der Reise ist gestattet, wenn eine weitere Durchführung aus verschie- densten Gründen Gefahr für Leib und Seele einzelner Teilnehmer darstellt. Ausschließlich der Veranstalter bzw. der verantwortliche Tourguide vor Ort entscheiden über Rücktritt oder Abbruch. Bei Rücktritt bestehen keine Erstattungsansprüche über den Reisepreis hinaus und bei Abbruch kein Anspruch auf Er- stattung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen.

7. Paß / Visa / Gesundheit / Zoll / Dokumente

Für die Einhaltung aller Pass-, Visa-, Zoll-, Impf-, Führerschein- und Devisenbestimmungen ist jeder Reisende selbst verantwortlich. Durch die Anmeldung versichern Sie uns, dass aus ärztlicher Sicht keine Bedenken gegen die Reise vorliegen und alle geforderten Dokumente gültig sind.

Sie haften für alle Schäden, die aus der Unvollständigkeit der Papiere oder aus
unrich- tigen Angaben resultieren. Sie haften auch dann, wenn der RV nach Ihren Angaben und in Ihrem Auftrag Flugtickets und andere Dokumente ausfüllt.

8. Gültigkeit der Angaben

Mit der Veröffentlichung eines neuen Kata- loges / aktuelle Internetseite verlieren alle bisherigen Angebote Ihre Gültigkeit. Für Druck-, Rechen- und Übertragungsfehler haften wir nicht.

9. Mietfahrzeuge

Grundsätzlich wird jeder Mietvertrag immer zwischen dem Vermieter und dem Mieter
geschlossen. Der RV nimmt hierbei lediglich die Funktion eines Vermittlers ein. Gleiches gilt auch, wenn ein Mietfahrzeug bei einer geführten Tour im Reisepreis enthalten ist.

Es gelten ausschließlich die Bestimmungen des Vermieters. Der Mieter verpflichtet sich das
Mietfahrzeug stets pfleglich zu behandeln und es nur für Zwecke zu verwenden, für die es auch tatsächlich geeignet ist. Der Mieter ist weiterhin verpflichtet, Gesetze und Verkehrsregeln
einzuhalten. Soweit ein Mieter einen Schaden am Fahrzeug verschuldet hat, bestehen keine Ansprüche auf Stellung eines Ersatzfahrzeuges, gleiches gilt, wenn das Mietfahrzeug gestohlen wurde. Soweit an einem gemieteten Fahrzeug ein Schaden auftritt, der während der Tour / Anmietung nicht in angemessener Zeit behoben werden kann, besteht kein An- spruch auf ein Ersatzfahrzeug, gleich ob der Mieter den Schaden verschuldet hat oder die- ser ohne sein Verschulden eintritt. In diesem Fall steht ihm jedoch die Rückerstattung des anteiligen Reise- bzw. Mietpreises zu. Sollte ein gebuchtes und bestätigtes Modell, aus welchen Gründen auch immer, nicht bereit gestellt werden können, ist der Vermieter bzw. sein Vertreter berechtigt, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzmotorrad oder ein Motorrad einer höheren Klasse ohne Mehrkosten zu stellen. Über die Gleichwertigkeit entscheidet der Vermieter. Die Ersatzmotorräder können un- terschiedlicher Hersteller und somit auch verschiedener Ausstattung sein. Grundsätzlich sind Sie als Fahrer/Mieter für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen im Fahr- gebiet und Mietbedingungen des Vermieters verantwortlich.

10. Nicht genutzte Leistungen

Nimmt der Kunde nach Reiseantritt aus
zwingenden, weder von ihm noch vom RV zu
vertretenden Gründen, einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch oder tritt der Kunde die
Rück- reise vorzeitig an, so besteht grundsätzlich kein Recht auf Rückerstattung des anteiligen Reisepreises. Werden Mietmotorräder früher zurückgegeben, so ist eine anteilige Rückerstattung grundsätzlich ausgeschlossen.

11. Gerichtsstand / Unwirksamkeit

Der Reisende kann den RV nur an dessen Sitz verklagen: Bei vermittelten Fremdleistungen gilt der Ge- richtsstand der jeweiligen Anbieters. Die Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen
dieses Vertrages oder der diesem Vertrag zugrunde liegenden Reisebedingungen be- schränkt sich auf die jeweilige Bestimmung und hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages oder der zugrunde liegenden Reisebedingungen zur Folge. Die vorstehenden Reisebedingungen
ergänzen die §§ 651a ff BGB soweit gesetzlich zulässig.

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